Die Betreuung durch eine Hebamme endet nicht mit der Geburt des Kindes. Die Hebammen-Nachsorge umfasst die Betreuung von Mutter und Kind. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt macht die Hebamme in der Regel täglich Hausbesuche, danach nach Absprache. Wenn eine Frau in der Klinik entbunden hat und nach einem mehrtägigen Klinikaufenthalt mit dem Kind nach Hause geht, hat sie als gesetzlich Versicherte für die verbleibenden Tage – bis zum zehnten Tag nach der Geburt – Anspruch auf tägliche Hebammenbesuche.
Bis das Kind zwölf Wochen alt ist, kann die Mutter darüber hinaus 16-mal um Rat bitten. Bei Bedarf können noch bis zum Ende der Stillzeit Beratungsgespräche vereinbart werden. Treten Komplikationen auf, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch noch weitere Hausbesuche.
Privat versicherte Frauen müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenversicherung informieren.
Die Hebamme achtet während des Wochenbetts:
Sie zeigt erste Übungen zur Wochenbettgymnastik, die den Rückbildungsprozess unterstützen. Auch bei Fragen rund um das Stillen und bei Stillschwierigkeiten oder Milchstau, bei verzögerter Rückbildung, Wundheilungsstörungen und anderen Problemen ist sie die richtige Ansprechpartnerin.
Zur Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme gehören auch die Beratung zum Umgang mit dem Kind, die Anleitung zur Säuglingspflege sowie die Versorgung des Säuglings. In den ersten zehn Tagen beobachtet die Hebamme
Außerdem übernimmt die Hebamme die Versorgung des Nabels und informiert über notwendige kinderärztliche Untersuchungen ("U’s") und vorbeugende Maßnahmen bei Neugeborenen.
Zusätzliche Beschwerden bei den ich euch im Wochenbett unterstützen kann sind unter anderem: